
Vermögensgegenstände, die gem. § 266 II HGB innerhalb des Vorratsvermögens auszuweisen sind und für die die Bewertungsregeln des Umlaufvermögens, insb. das strenge Niederstwertprinzip gelten. Unfertige Erzeugnisse sind im Rahmen der eigenen Produktion be- oder verarbeitete Roh- und Hilfsstoffe, die ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Erzeugnisse_fertige_unfertige.htm
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