Erzeugnisse, fertige und unfertige Bedeutung

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Erzeugnisse, fertige und unfertige

Erzeugnisse, fertige und unfertige Logo #42090Vermögensgegenstände, die gem. § 266 II HGB innerhalb des Vorratsvermögens auszuweisen sind und für die die Bewertungsregeln des Umlaufvermögens, insb. das strenge Niederstwertprinzip gelten. Unfertige Erzeugnisse sind im Rahmen der eigenen Produktion be- oder verarbeitete Roh- und Hilfsstoffe, die ...
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